Das A und O der zahnärztlichen Abrechnung ist die Behandlungsdokumentation. Denn die Abrechnung fängt schon bei der Leistungserfassung an. Nicht dokumentierte Leistungen gelten als nicht erbracht. Eine detaillierte und ausführliche Dokumentation bildet deshalb die Basis für Ihren Honorarumsatz.
Jeder weiß, dass die Eintragung einer Gebührennummer allein nicht ausreichend ist.
Was aber ist nun genau zu dokumentieren?
Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Behandlungsabläufe professionell und rechtskonform zu erfassen.
Durch korrekte Umsetzung der Behandlungsabläufe in die Abrechnungspositionen nach gültigen Gebührenverordnungen (BEMA, GOZ, GOÄ) sowie die Anwendung einer Analogieberechnung werden Honorarverluste vermieden. Die vollständige Berechnung der zahntechnischen Leistungen, auch die der oft vernachlässigten Chairside-Leistungen, trägt umfassend zur Umsatzsteigerung bei.
Das richtlinienkonformes Erstellen aller Heil- und Kostenplänen (Privat oder Kasse) erfordert Sachkompetenz und gute Abrechnungskentnisse. Auch das sichere Erkennen der zahntechnischen Leistungen sichert ein leistungsgerechtes Honorar. (Mehr-)Wissen zahlt sich aus!
Eine ordnungsgemäße Rechnungserstellung braucht rechtssichere Vereinbarungen, verständliche Begründungen und eine lückenlose Dokumentation.
Ich übernehme für Sie die Erstellung und Einreichung der Monats- beziehungsweise Quartalsabrechnung, stressfrei und reibungslos.